Kosten und Abrechnung einer Logopädie-Sitzung
Die Logopädie als Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist ein Heilmittel und somit Teil der medizinischen Grundversorgung. Mit anderen Worten: sowohl Untersuchung als auch
Behandlung krankheitsbedingter Störungen der Kommunikation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesetzgeber schreibt Ihnen lediglich vor, eine Verordnungsgebühr in Höhe von € 10,- und einen Eigenanteil von 10 % der Therapiekosten zu entrichten. Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von diesen Zuzahlungen befreit.
Alles, was Sie brauchen, ist eine Heilmittel-Verordnung Ihres Arztes oder ein Rezept Ihres Kiefer-Orthopäden.
Als privat versicherter Patient benötigen Sie ein Privatrezept. In welchem Umfang Ihre private Krankenkasse die logopädischen Therapiekosten übernimmt, hängt von Ihrem
vereinbarten Tarif ab. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor Beginn der Behandlung, in welcher Höhe Ihre Krankenkasse Leistungen der Logopädie trägt.